Mitgliedschaft in der EFDMA
Mitglied der European Fascial Distortion Model Association
Behandlungskosten und Erstattungen
Es handelt sich bei unseren Behandlungen in jedem Fall um eine privattherapeutische Leistung, die keine Vertragsleistung der Krankenkassen ist. Gesetzliche Krankenkassen – Zuschuß: Mittlerweile bezuschussen immer mehr gesetzliche Krankenkassen Leistungen für die Osteopathie. Voraussetzung dafür ist die Verordnung durch ein ärztliches Rezept. Ein aktuelles Verzeichnis der Leistungen finden Sie hier: Wegweiser für Osteopathen und Patienten.
Zusatzversicherung für Heilpraktiker: Osteopathische und chiropraktische Behandlungen können dann über ie Heilkpraktiker-Zusatzversicherung abgerechnet werden (GebüH – Niedrigsatz), wenn Heilpraktiker-leistungen im Versicherungspaket enthalten sind. Private Krankenversicherung und Beihilfe Osteopathische und chiropraktische Behandlungen können dann über die private Krankenversicherung abgerechnet werden (GebüH – Mindest-, Beihilfe- oder Regelhöchstsatz), wenn Heilpraktikerleistungen im Versicherungspaket enthalten sind.